Immer wieder erreichen uns Fragen zur Rechtslage beim Einsatz von GPS Ortungssystemen bei an Demenz erkrankten Personen. Primär stellt sich die Frage bei stationären Einrichtungen, die die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte ihrer Bewohner nicht verletzen und freiheitsentziehende Maßnahmen unter allen Umständen vermeiden wollen.
Es ist für die meisten Einrichtungen eine sehr schwierige Entscheidung zwischen Bewachen und Beschützen der Bewohner mit Hin- oder Weglauftendenz abzuwägen. Es müssen die Persönlichkeitsrechte der Bewohner geachtet werden und freiheitsentziehende Maßnahmen vermieden werden. Einerseits sollen und dürfen sich an Demenz erkrankte Personen frei bewegen können, aber andererseits erwarten die Angehörigen, das die Person nicht unbemerkt die Einrichtung verlässt und dadurch in Not geraten könnte.
Viele Einrichtungen verfügen nicht über die erforderliche Personaldecke um alle Ausgänge zu beobachten um gefährdete Personen zu beschützen. Helfen kann hier ohne Zweifel ein GPS-Ortungsgerät, das z.B. als Armbanduhr oder Anhänger getragen werden kann. Ein GPS Ortungssystem hindert keinen Bewohner daran die Einrichtung zu verlassen. Hier wird lediglich das Entfernen von der Einrichtung detektiert und an eine verbundene App gemeldet.
Nun können die Verantwortlichen entscheiden, wie mit der Information bei den jeweiligen Bewohner verfahren wird. Bei einigen Bewohnern ist bekannt das sie nur eine kleine runde um den Block drehen, wieder andere gehen zum Einkaufen um die Ecke und die eine oder andere Person ist dafür bekannt, Ziellos durch die Gegend zu laufen ohne später den Weg zurück zu finden.
Die Frage ist ja nun, was tun bei den Personen, die nicht in die Einrichtung zurückfinden. Warten, Suchen, die Polizei verständigen und die halbe Nacht nach der Person suchen?
Die praktikabelste und schonendste Lösung für alle Betroffenen ist letztlich eine GPS Personenortung, um die Person ohne großen Aufwand und vor allem ohne großen Streß aufzufinden. Leider sehen aber viele Gerichte auch beim Einsatz von GPS Ortungssystem einen Eingriff in die Freiheitsrechte der betroffenen Personen. Es bedarf einer Genehmigung, obwohl die Betroffenen nicht unmittelbar an ihrem Fortbewegungsdrang gehindert werden. Für eine Genehmigung muss eine konkrete, drohende Gesundheitsgefährdung vorliegen.
Sollten Sie über den Einsatz einer GPS-Personenortung für Ihren Angehörigen nachdenken, ist es auf jeden Fall sinnvoll, vorher beim zuständigen Amtsgericht nach der dortigen Rechtsauffassung nachzufragen. Einige Amtsgerichte, sehen GPS Ortungssystem als Freiheitsentziehende Maßnahme, wieder andere sehen die Freiheit der Person nicht eingeschränkt und halten sie nicht für Genehmigungspflichtig.